Wissenswertes zu Kfz-Schäden
Möchten Sie nach einem Unfall unnötige Kosten vermeiden, lohnt sich der Kontakt zu einem Kfz-Sachverständigen. Dieser begutachtet verschiedene Arten an Fahrzeugen und bewertet sie zusätzlich. Dabei werden unter anderem die möglichen Reparaturkosten und der Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Außerdem können Kfz-Gutachter Schadensgutachten erstellen, die nach einem Unfall sinnvoll sind.
Im Gegensatz zu einem normalen Kostenvorschlag einer Werkstatt, wird mit einem Gutachten also sowohl die Wertminderung als auch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs berücksichtigt. Eine Wertermittlung kann außerdem beim Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens nützlich sein.
Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, so handelt es sich, sofern Sie den dementsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, um einen Kaskoschadenfall.
Dazu zählen bei der Teilkaskoversicherung: Diebstahl, Marderschäden, Hagelschäden, Unwetterschäden oder Glasbruch. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hauptsächlich Unfallschäden.
Aufgrund eines Versicherungsvertrages bei einer Kaskoversicherung bestimmt die Versicherung den Gutachter.
Jedoch können Sie auch bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Sie uns einschalten dürfen. Sollte sich Ihre Versicherung dazu bereit erklären, übernehmen wir Ihr Gutachten gerne.
Im Falle eines Unfalls, für den Sie nicht selbst verantwortlich waren, spricht man von einem fremdverschuldeten Unfall und somit vom Haftpflichtschadenfall. Anders als beim Kaskoschadenfall haben Sie hierbei die Möglichkeit, einen eigenen Kfz-Gutachter zu wählen.
Für die dafür anfallenden Kosten müssen nicht Sie, sondern die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen. Auch hierbei erstellt der Kfz-Sachverständige dann ein Unfall- oder Schadengutachten.
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